SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Innenministerkonferenz - Antisemitismus - 3 Fragen an Minister Reul

Herbert Reul - Porträt-Foto von der Seite

Antisemitismus ist Thema bei der Innenministerkonferenz und auch beim gerade vom Bundesinnenminister vorgestellten Verfassungsschutzbericht. Wie ist die Situation in NRW?

Meine Innenministerkollegen und ich wollen darüber beraten, wie antisemitische Straftaten noch präziser erfasst werden können, um ein realistisches Bild zu vermitteln. Das Potential von judenfeindlichen Menschen ist mit der Migration seit 2015 größer geworden. Deshalb hat Prävention einen hohen Stellenwert. Der Standpunkt ist klar: Antisemitismus hat keinen Platz in Deutschland. Und das muss auch bei jeder Präventionsmaßnahme im Stammbuch stehen. Nimmt man beispielsweise die Ereignisse von Mitte bis Ende Mai, stellt man fest, dass der überwiegende Teil der ermittelten Tatverdächtigen einen arabischen Migrationshintergrund hat.
 
Der NRW-Verfassungsschutz sensibilisiert für das Thema in Vorträgen und bei Veranstaltungen. Im September 2019 fand in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und dem Bürgerbündnis „Düsseldorfer Appell“ eine Fachtagung „Antisemitismus – alter Hass in neuen Formen?“ mit rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern - Multiplikatoren aus Politik und Verbänden, Sicherheitsbehörden und dem Bildungswesen – in der Jüdischen Gemeinde in Düsseldorf  statt. In der Islamismusprävention liegt ein Schwerpunkt auf Sensibilisierungsveranstaltungen „Antisemitismus im Islamismus“. Die 25 Wegweiser-Beratungsstellen greifen ebenfalls das Thema Antisemitismus auf, u. a. bei Gesprächen in Schulen.

 

Wie lassen sich Angriffe auf Synagogen verhindern?

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten sind grundsätzlich ausreichend und werden konsequent genutzt.

Darüber hinaus wird das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz, das derzeit im Landtag beraten wird, den Versammlungsbehörden mehr Rechtssicherheit geben, indem unter Beibehaltung der bewährten versammlungsrechtlichen Generalklausel die Ermächtigung der Versammlungs- und Polizeibehörden für beschränkende Maßnahmen näher ausgestaltet wird.

Sind Täter bei den Protesten gegen Israel im Mai (in Gelsenkirchen, Bonn, etc.) ermittelt worden?

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen führt eine gesonderte Erhebung von antisemitischen Vorfällen, die nach Intensivierung des israelisch – palästinensischen Konflikts in nordrhein-westfälischen Städten seit 10. Mai polizeilich registriert wurden.
 
Danach wird in NRW mit Stand 11. Juni gegen 166 Tatverdächtige u. a. wegen Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdelikten ermittelt.