SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung der Landeslisten zur Bundestagswahl

26.07.2017

Am kommenden Freitag entscheidet der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten zur Bundestagswahl am 24. September 2017. „Zur Entscheidung liegen 27 Landeslisten mit insgesamt 615 Bewerberinnen und Bewerbern vor“, erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Der Ausschuss prüft, ob die Landeslisten den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung entsprechen.

Die Sitzung findet am 28. Juli 2017 um 11 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen, Sitzungssaal E1 D05 statt.

Ebenfalls am 28. Juli 2017 entscheiden die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber. Dabei handelt es sich um die Direktkandidaten für die 64 nordrhein-westfälischen Bundestagswahlkreise.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 finden Sie unter https://www3.mik.nrw.de/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen/bundestagswahlen/bundestagswahl-2017.