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Landtagswahl am 15. Mai 2022: 29 Landeslisten zugelassen

29.03.2022

Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Landeslisten von 29 Parteien zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 zugelassen.

Liste zugelassene Landeslisten

Die Parteien bis einschließlich Nummer 17 hatten sich auch schon an der Landtagswahl 2017 mit Landeslisten beteiligt. Die Reihenfolge, in der sie mit ihren Landeslisten auf den Stimmzetteln erscheinen werden, richtet sich nach der Zahl der damals landesweit erreichten Zweitstimmen. Neu zugelassene Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.

Der Landeswahlausschuss hat sechs Landeslisten zurückgewiesen - in alphabetischer Reihenfolge:

Liste Zurückgewiesene Landeslisten

Die Landeslisten von AlphaHHP, APPD und Z-PARTEI konnten insbesondere mangels festgestellter Parteieigenschaft oder unterbliebener Beteiligungsanzeige nicht zugelassen werden. Bündnis C, BKP und DM haben nicht die mindestens erforderlichen 500 Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Zurückgewiesene Landeslisten erscheinen nicht auf dem Stimmzettel, so dass für sie bei der Landtagswahl keine Zweitstimmen abgegeben werden können. Die betroffenen Vereinigungen können jedoch in Wahlkreisen mit Direktkandidatinnen oder Direktkandidaten antreten, wenn Kreiswahlausschüsse entsprechende Kreiswahlvorschläge zugelassen haben.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw