SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Schablonen helfen sehbehinderten Menschen bei der Stimmabgabe

26.04.2022

Auch bei der Landtagswahl 2022 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden und -vereinen in NRW kostenfrei verteilt wird. „Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können ihren Stimmzettel mithilfe der abgeschnittenen rechten oberen Ecke in die Schablone einlegen“, erläuterte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Unter einer zugehörigen Telefonnummer erhält man Auskunft über die Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis und die 29 Landeslisten auf dem Stimmzettel. „Damit kann der Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden“, betonte der Landeswahlleiter.

Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und Telefonnummer automatisch. Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die bundesweite Hotline 0800/00096710 anfordern. Außerdem ist die Schablone bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände bestellbar:

  • in Dortmund unter 0231/557590-0 für den Bereich Westfalen und
  • in Meerbusch unter 02159/9655-0 für den Bereich Nordrhein.

Der Versand hat bereits begonnen. Der Landeswahlleiter empfiehlt betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlhilfepakete möglichst bald anzufordern, damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 geliefert werden können.

Landeswahlleiter Schellen wies zudem auf die in Leichter Sprache verfasste Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ hin: „Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten.“ Die Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem im Internet unter https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/ltw22_ebookleichtes… abrufbar.

Schließlich stellt jede NRW-Kommune sicher, dass es barrierefreie Wahlräume für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt. „Die Wahlämter informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Sollte das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit kann in einem anderen, problemlos erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden", erläuterte Schellen.

Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson kann frei ausgewählt werden und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie darf nur die Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung unterstützen, dessen selbstbestimmte Willensbildung jedoch nicht beeinträchtigen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am
15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw