Sitz/Verbreitung
Alle Regionen Nordrhein-Westfalens, Schwerpunkte in den Ballungszentren des Rheinlands und des Ruhrgebiets
Gründung/Bestehen
Ursprung salafistischer Bestrebungen: Historische islamisch-sunnitische Strömungen vor allem Saudi-Arabiens und Ägyptens. Die ideologischen Grundlagen basieren in großen Teilen auf dem sogenannten „Wahhabismus“.
Ursprung jihadistischer Bestrebungen: Mujahidin-Bewegung der 1980er Jahre in Afghanistan
Nordrhein-Westfalen: ab etwa 2003 erste gezielte deutschsprachige Aktivitäten
Veröffentlichungen
Verbreitung der Ideologie über Web-Angebote, Blogs und soziale Netzwerke, Informationsstände, Vereinsaktivitäten und Vortrags- beziehungsweise Seminarveranstaltungen
Kurzportrait/Ziele
Der extremistische Salafismus teilt sich ideologisch in zwei Grundströmungen auf: eine politische und eine gewalt-orientierte/jihadistische Richtung.
Politische Salafisten vertreten eine anti-demokratische und damit verfassungsfeindliche Ideologie. Sie basiert auf religiösen Versatzstücken, die der islamischen Religion entlehnt sind. Politische Salafisten streben die Errichtung eines vermeintlich „authentisch-islamischen“ Staatssystems an. Zum Erreichen ihrer Ziele sind sie in der Missionierungsarbeit und dem Aufbau von Strukturen aktiv, die die Bildung einer Parallelgesellschaft befördern.
Gewaltorientierte Salafisten, die auch als Jihadisten bezeichnet werden, stellen den „Jihad“ im Sinne eines be-waffneten militärischen Kampfes in den Mittelpunkt ihrer Ideologie. Sie sind gewillt, ihre Vision von einem islamischen Staatswesen mit Waffengewalt umzusetzen. Der Übergang zwischen den beiden ideologischen Strömungen ist fließend.
Finanzierung
Spenden aus dem In- und Ausland, wirtschaftliche Betätigung durch den Verkauf von szenetypischen Produkten, Kriminalität
Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit
Anhänger der extremistischen salafistischen Szene verstehen die islamische Religion als Ideologie und die Scharia als gottgegebenes Ordnungs- und Herrschaftssystem. Dieser Ideologie folgend wird Demokratie als „falsche Religion“ und die Teilnahme an Wahlen als „Götzendienst“ angesehen.
Extremistische Salafisten folgen damit dem Prinzip der „göttlichen Souveränität“. Die Gesetzgebung kann demnach nur von Gott ausgehen und niemals von einem von Menschen gewählten Gesetzgeber gemacht werden. Der extremistische Salafismus widerspricht aus diesem Grund dem Prinzip der „Volkssouveränität“ und dadurch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Die ablehnende und offen feindselige Haltung gegenüber der Gesellschaft und die teilweise hohe Gewaltaffinität führen zu einem großen Konfliktpotenzial, das das friedliche Zusammenleben gefährdet. Von gewaltorientierten Salafisten geht eine tatsächliche Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland aus. Denn sie sind bereit, schwerste Gewalttaten und Anschläge zu verüben und schrecken auch vor vielfachem Mord nicht zurück. Extremistisch-salafistische Bestrebungen unterliegen deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung.
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