SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Konzept Zivile Verteidigung

Nunmehr bewertet die Bundesregierung das sicherheitspolitische Umfeld grundlegend neu und will ergänzend zum Katastrophenschutz eigene Anstrengungen im Zivilschutz vornehmen. Die KZV beschreibt dazu die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen, an denen gearbeitet werden soll. Über die klassischen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutzes hinaus will der Bund einen umfassenden Bevölkerungsschutz sicherstellen und greift auch Themen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung und vieles mehr auf. Details können in der KZV nachgelesen werden, die Sie → hier abrufen können.

Das vorgesehene Arbeitsprogramm ist sehr ambitioniert. Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen werden mussten. Damit die Umsetzung der KZV für die Länder leistbar bleibt, ist auf Bitten der Länder ein Bund-Länder-Steuerungsgremium zur Koordinierung der Arbeiten beim Bundesinnenministerium eingesetzt worden. Die Leiterin der Abteilung 7 des Ministeriums des Innern (IM NRW) hat als Ländervertreterin den Co-Vorsitz in diesem Gremium.

Für Nordrhein-Westfalen ist bei diesen Arbeiten besonders wichtig, dass die funktionsfähigen guten und bewährten Strukturen im Katastrophenschutz im Land aufrecht erhalten bleiben. Die zu erarbeitenden Rahmenkonzepte etwa für den Brandschutz im Zivilschutz, den Massenanfall von Verletzten oder Betreuung im Zivilschutz sollten auf dem aufsetzen, was in den Ländern an Strukturen vorhanden ist. Wesentlich wird auch sein, dass bei den Arbeiten deutlich wird, welche zusätzlichen Anforderungen im Zivilschutz entstehen und welche Zusatzkosten daraus resultieren, die vom Bund zu tragen sein werden.

Die aktuellen Arbeiten werden mit drei Rahmenkonzepten starten. Konkret sind dies die Rahmenkonzepte Massenanfall von Verletzten, Betreuung und Krankenhausalarmplanung im Fall der zivilen Verteidigung. Dabei zeichnet sich anhand des zugrundeliegenden Zivilschutzszenarios ab, dass in der Zivilen Verteidigung mit Verletztenzahlen zu rechnen ist, die die Anforderungen deutlich übersteigen, auf die die Länder sich im Rettungsdienst und Katastrophenschutz einstellen müssen. Das IM NRW wird den Prozess eng begleiten und über die Entwicklungen berichten.