SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Reichsbürger und Selbstverwalter (Reichsbürgerbewegung)

Sitz/Verbreitung

NRW-weite Verbreitung

Gründung/Bestehen

1985 (Gründung der ersten Reichsbürgergruppierung Kommissarischen Reichsregierung (KRR) in Berlin)

Veröffentlichungen

Publikationen wie Flyer, Broschüren, Flugblätter, Postwurfsendungen

Eigene Webseiten der einzelnen Gruppierungen sowie soziale Medien

Offene Briefe, sogenannte „Anordnungen“, „Amtsblätter“ oder „Bekanntmachungen“ an Behörden

Kurzportrait/Ziele

Inhaltlicher Konsens der Reichsbürgerbewegung sind Behauptungen, dass erstens das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs von 1871 beziehungsweise der 1930er Jahre weiterhin existiere und dass zweitens der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Legitimation fehle. Die Bundesrepublik sei eine GmbH und die Behörden deshalb nur „Scheinbehörden“. Teilweise behaupten Reichsbürger auch, dass eine von ihnen geführte kommissarische Reichsregierung die Staatsgewalt ausübe. Daraus leiten sie für sich hoheitliche Befugnisse ab.

Selbstverwalter knüpfen dagegen in ihrer Argumentation nicht an eine staatliche Autorität an. Sie berufen sich auf ein selbst definiertes Naturrecht, wonach sie als Individuen eigene Hoheitsrechte besäßen.

Finanzierung

bei den Gruppierungen Mitgliedsbeiträge

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit

Reichsbürger und Selbstverwalter sind verfassungsfeindlich, da sie die freiheitliche demokratische Grundordnung offensiv ablehnen. Dies zeigt sich unter anderem im Verweigern von Steuerzahlungen und dem Nichtanerkennen von behördlichen Bescheiden sowie im Errichten vermeintlich eigener „Staaten“. Gerichten und Behörden gegenüber wird mitunter offen aggressiv aufgetreten. Die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Institutionen bietet hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, auch wenn diese Bestrebungen nur zum Teil einen eindeutig rechtsextremistischen Hintergrund, wie zum Beispiel ein gebiets- und geschichtsrevisionistisches Weltbild, haben. Die Reichsbürger und Selbstverwalter unterliegen deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung.