SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Mit Masterstudium zum Beamtenstatus

Vermesserin in der Ausbildung

Berufsbild:

Innerhalb von zwei Jahren erwerben Sie viel rechtliches Hintergrundwissen zu den Fachthemen, die Sie bereits aus dem Studium kennen. Vor allem in den Bereichen Liegenschaftskataster und Landesvermessung, Geobasisinformationssysteme, Landentwicklung, Landesplanung und Städtebau sowie Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur werden Sie für Ihre späteren Aufgaben fit gemacht.

Im Hinblick auf die Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben werden Verantwortungsbereitschaft, Initiative und interdisziplinäre Kompetenzen gefördert. Das Referendariat schließt mit dem 2. Staatsexamen als Technische/r Assessor/in ab.

Mit diesem Titel können Sie als Beamter/in in vielen Bereichen des öffentlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen arbeiten (z. B. in den Vermessungs- und Katasterverwaltungen des Landes und der Kommunen) oder sich als Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in selbstständig machen.

 

Ausbildung:

Das Referendariat dauert 24 Monate inklusive der Zeiten für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Es gliedert sich in praktische und theoretische Abschnitte, die Sie in unterschiedlichen Einrichtungen absolvieren. Zur Ausbildung gehören Stationen in einem Katasteramt, bei einer Kommune, einer/m Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in, der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln (Geobasis NRW) und den Dezernaten 31 (Katasterwesen) sowie 33 (Landentwicklung) der Bezirksregierungen.
Dazu kommen mehrwöchige Lehrgänge beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln (Geobasis NRW) und an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Ausbildungsbeginn ist der 1. April eines Jahres.
Die genaue Gliederung der Ausbildung können Sie dem Ausbildungsplan entnehmen.

 

Beamtenverhältnis:

Während der Ausbildung befinden Sie sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet automatisch mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung. Während der Ausbildung tragen Sie die Beamtenbezeichnung Regierungsvermessungsreferendar/in.
Nach dem Referendariat haben Sie sehr gute Berufsaussichten, insbesondere im amtlichen Vermessungswesen in NRW.
 
Voraussetzungen für die Zulassung:

•    Master- oder Diplomabschluss der Geodäsie / Geoinformatik / Geoinformation an einer Universität, Technischen Hochschule oder einer anderen gleichgestellten Hochschule mit deutlichem vermessungstechnischen Bezug
•    Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten
•    Deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
•    Gesundheitliche Eignung

 

Daneben erwarten wir von den Antragssteller/innen

•    Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, sicheres Auftreten
•    schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität, zielorientierte und selbstständige Arbeitsweise, Organisationsgeschick
•    Aufgeschlossenheit für neue Aufgaben und für moderne Informationstechniken
•    Interesse an Naturwissenschaften und Verwaltungsarbeit

 

Wo stelle ich den Zulassungsantrag?

Das Ministerium des Innern NRW entscheidet über die Zulassung zum Referendariat.
Für die Einstellung und Ausbildung sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.12. des Vorjahres mit den Unterlagen und Erklärungen gemäß Merkblatt vorzugsweise per E-Mail an:

referat37[at]im.nrw.de (referat37[at]im[dot]nrw[dot]de)
oder
per Post an:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Referat 37 -
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

Vergütung:

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge von ca. 1.530 Euro brutto pro Monat plus derzeit 70% Sonderzulage, also insgesamt ca. 2600 Euro pro Monat. Für Verheiratete wird ein Familienzuschlag von ca. 150 Euro monatlich gezahlt.
Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie im Internet beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.
Daneben erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen und haben einen Anspruch auf 30 Urlaubstage.
 
So geht es nach der Ausbildung weiter:
Im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Dienstes erwartet Sie ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum: von Liegenschaftskataster und Grundstückswertermittlung über die Landesvermessung bis hin zum Geodatenmanagement.  Sie dürfen Leitungs- und Führungspositionen übernehmen und bei Behörden des öffentlichen Vermessungswesens in NRW und ganz Deutschland arbeiten. Sie können sich mit erfolgreichem Abschluss außerdem auf Stellen als Technische/r Assessor/in bei einem/r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in bewerben. Oder Sie werden selbst Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in: Mit dem Abschluss des Referendariats und einem Jahr Berufserfahrung in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erfüllen Sie die Voraussetzungen.
Nach dem Referendariat haben Sie sehr gute Berufsaussichten!

 

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2)

 Landesbeamtengesetz

Jobprofil „Regierungsvermessungsreferendar/in“

Referendarstellen in NRW