Mit Masterstudium zum Beamtenstatus
In den rund zwei Jahren erwerben Sie viel rechtliches Hintergrundwissen zu den Fachthemen, die Sie bereits aus dem Studium kennen. Vor allem in den Bereichen Liegenschaftskataster, Ländliche Neuordnung, Landesplanung und Städtebau, Landesvermessung und Geodatenmanagement werden Sie für Ihre späteren Aufgaben fit gemacht.
Im Hinblick auf die Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben werden Verantwortungsbereitschaft, Initiative und interdisziplinäre Kompetenzen gefördert. Das Referendariat schließt mit dem 2. Staatsexamen als Technischer Assessor ab.
Mit diesem Titel können Sie als Beamtin oder Beamter in vielen Bereichen des öffentlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen arbeiten (z. B. in der Vermessungs- und Katasterverwaltung) oder sich als Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in selbstständig machen.
Ausbildungsdauer
24 Monate zuzüglich der Zeiten für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. April eines Jahres.
Ausbildungsweg
Das Referendariat gliedert sich in praktische und theoretische Abschnitte, die Sie in unterschiedlichen Einrichtungen absolvieren. Dazu kommen mehrwöchige Lehrgänge beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, bei Geobasis NRW und am Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden.
Zur Ausbildung gehören Stationen in einem Katasteramt, bei einer Kommune, einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln und den Dezernaten 31 (Katasterwesen) sowie 33 (Flurbereinigung) der Bezirksregierungen.
Beamtenverhältnis während der Laufbahnausbildung
Während der Ausbildung befinden Sie sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und unterliegen somit sämtlichen beamtenrechtlichen Vorschriften. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet automatisch mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung. Während der Ausbildung tragen Sie die Beamtenbezeichnung Regierungsvermessungsreferendarin bzw. -referendar.
Voraussetzungen
- Master- oder Diplomabschluss der Geodäsie / Geoinformatik / Geoinformation an einer Universität, Technischen Hochschule oder einer anderen gleichgestellten Hochschule mit deutlichem vermessungstechnischen Bezug
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten
- Deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Gesundheitliche Eignung.
Bewerbung
Für die Entscheidung über die Zulassung zum Referendariat ist das NRW-Innenministerium zuständig.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Referat 37 -
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
referat37[at]im.nrw.de
Die Einstellung und Ausbildung erfolgt durch die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Gehalt während des Referendariats
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge i. H. v. ca. 1530 Euro pro Monat plus derzeit ein Zuschlag von 70 % gezahlt, das heißt insgesamt ca. 2.600 Euro pro Monat. Für Verheiratete wird ein Familienzuschlag von ca. 150 Euro monatlich gezahlt.
Wie hoch die aktuellen Anwärterbezüge sind, können Sie den Bezügetabellen auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes NRW entnehmen.
Gehalt nach der Beamtenausbildung
Das Gehalt liegt zwischen rund 4.400 Euro (Eingangsamt A 13) und 6.760 Euro (Endamt A 15), kann allerdings je nach Familienstand und Erfahrungsstufe variieren (Stand: 01.01.2020).
Wie hoch die aktuellen Beamtenbezüge sind, können Sieden Bezügetabellen auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes NRW entnehmen.
Urlaubsanspruch während und nach der Ausbildung
30 Arbeitstage.
Dazu kann z. B. aus persönlichen, sportlichen, kirchlichen und dienstlichen Anlässen Sonderurlaub beantragt werden.
Berufs- und Karrieremöglichkeiten
Mit dem Staatsexamen erlangen Sie zusätzlich die Qualifikation für die Aufnahme in die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem Weltverband der Immobilienwirtschaft.
Der Abschluss des Referendariats befähigt Sie zu einer Übernahme in das Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt; Besoldung nach A13 ggf. zuzüglich Familienzuschlag) bei Behörden des öffentlichen Vermessungswesens in NRW.
Sie können sich mit erfolgreichem Abschluss außerdem auf Stellen als Vermessungsassessorin oder Vermessungsassessor bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bewerben.
Oder Sie werden selbst Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Mit dem Abschluss des Referendariats und einem Jahr Berufserfahrung in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erfüllen Sie die Voraussetzungen.
Spätere Einsatzbereiche und mögliche Arbeitgeber
Im höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst erwartet Sie ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum: von Liegenschaftskataster und Grundstückswertermittlung über die Landesvermessung bis hin zum Geodatenmanagement. Sie dürfen Leitungs- und Führungspositionen übernehmen.
- Arbeitgeber und Einsatzgebiete
Einstellung als Angestellte oder Angestellter
Mit einem Master- oder Diplomabschluss der Geodäsie / Geoinformatik / Geoinformation an einer Universität oder einer Technischen Hochschule können Sie auch direkt als Angestellte oder Angestellter einsteigen. (Einstiegsamt EG 13) Für eine Verbeamtung brauchen Sie jedoch das Referendariat.
Links
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2)
- Landesbeamtengesetz
Weitere Informationen
- Jobprofil „Regierungsvermessungsreferendar/in“
- Faltblatt „Neue Perspektiven - Karriere als Vermessungsreferendar/in“
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