
Regelungen für Spiele und Spielhallen
Glücksspielrecht
Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist am 01. Juli 2021 auch in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die Länder regeln hiermit die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen mit der Zielesetzung, ein begrenztes, legales Glücksspielangebot bei gleichzeitigem Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten sowie Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern. Es wurde eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gegründet, die ab 1. Januar 2023 zuständig ist für alle bisherigen länderübergreifenden Zuständigkeiten (Sportwetten, GKL, Soziallotterien und Zahlungsunterbindung), die neuen Erlaubnisverfahren für Virtuelles Automatenspiel und Online-Poker, für das unerlaubte Glücksspiel und die Werbung hierfür.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 13. November 2012 eine Neufassung des Gesetztes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrages (AG GlüStV NRW) beschlossen, die am 01.12.2012 in Kraft getreten ist. Am 1. Juli 2021 ist das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag an den Glücksspielstaatsvertrags 2021 angepasst worden. Mit dem Landesgesetz werden neben einer Konkretisierung und Ausgestaltung der staatsvertraglichen Vorschriften insbesondere Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten normiert. Für Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand gelten besondere Regelungen, sofern sie die genau bestimmten qualitativen Anforderungen erfüllen. Für das durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubnisfähige Online-Casinospiel wird es in Nordrhein-Westfalen ein eigenständiges Gesetz geben.
Basierend auf dem Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag wurden die Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung (AnVer VO NRW) und die Losverfahrensverordnung NRW (LosVerfVO NRW) erlassen. Diese regeln das Erlaubnisverfahren für Annahme- und Wettvermittlungsstellen. In der Sachkundenachweisverordnung wird geregelt, wie die für den Betrieb von Verbundspielhallen und den Spielhallen mit geringerem Mindestabstand erforderliche Schulung und die sich daran anschließenden Prüfung durchgeführt werden muss.
Auf Grundlage des Spielbankgesetzes vom 29.05.2020 und der Spielbankverordnung NRW vom 18.11.2020 (SpiVO NRW) besteht nunmehr die Möglichkeit, eine Konzession für den Betrieb von Spielbanken zu erteilen. Diese Konzession berechtigt die Konzessionsinhaberin bzw. den Konzessionsinhaber bis zu maximal 6 Spielbanken zu betreiben.
Die Dokumente stehen in der rechten Marginalleiste zum Download zur Verfügung.
Seit Ende 2015 veröffentlichen; die deutschen Aufsichtsbehörden eine sog. „White List“. In dieser Liste sind diejenigen Anbieter enthalten, die in unterschiedlichen Glücksspielsegmenten eine gültige Erlaubnis aus Deutschland besitzen. Die „White List“ wird bis zum 31. Dezember 2022 beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht, ab dem 1. Januar 2023 übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder diese Aufgabe.
Spielhallen und Sportwetten / Sozialkonzept
Gemäß § 6 GlüStV sind Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln und das Personal zu schulen.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW und dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales wurden „Ausführungsbestimmungen für die Schulungen des Personals von Spielhallen und Anbietern von Sportwetten“ sowie „Mindestanforderungen an Sozialkonzepte“ erarbeitet.
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Für fachspezifische Fragen im Zusammenhang mit dem Schulungskonzept sowie zum Antragsverfahren zur Anerkennung als Schulungsträger wenden Sie sich bitte beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen an das Zentralpostfach praevention[at]mags.nrw.de
Evaluierung des Glückspielstaatsvertrages
Gemäß § 32 GlüStV sind die Auswirkungen des Glückspielstaatsvertrages im Hinblick auf die Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten zu evaluieren. Der Glücksspielmarkt in Deutschland gliedert sich in die Schwerpunkte Lotterien, Sportwetten, Pferdewetten, Spielbank(Casino)-Spiele und gewerbliche Automatenspiele und ist nur in Teilen legalisiert.
Im Auftrag der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder wurde 2014 eine externe Marktbeobachtung zur Beurteilung der Entwicklung des Schwarzmarktes begonnen. Erste Ergebnisse der Evaluierung und Angaben zum Umfang des regulierten und nichtregulierten Marktes finden sich im Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder 2014. Der Bericht war jährlich fortzuschreiben und 5 Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zusammenfassend zu evaluieren und vorzulegen. Dieser abschließende Bericht ist nunmehr fertiggestellt und soll die Grundlage für die künftige Ausrichtung des Glücksspielangebots bilden.
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