SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) und unterstützende Organisationen

Sitz/Verbreitung

Nord-Irak; in Europa durch wenige weisungsberechtigte Funktionäre mit wechselnden Aufenthaltsorten vertreten durch den Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E)

Gründung/Bestehen

November 1978

Veröffentlichungen

Publikationen: unter anderem Serxwebun (Unabhängigkeit) (monatlich); Sterka Ciwan (Stern der Jugend) (monatlich); Newaya Jin (Erlebnisse der Frauen) (monatlich); Kurdistan-Report (Auflage bis 15.000); Yeni Özgür Politika (täglich)

Fernsehen: aktuell NUCE TV; RONAHI TV und Mednuce

Internet: Zahlreiche Internetauftritte verschiedener regionaler Organisationen und Gruppierungen, mediale Präsenz in unterschiedlichen sozialen Netzwerken mit guten Verknüpfungen untereinander.

Kurzportrait/Ziele

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die heute unter der Bezeichnung Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) agiert, strebte ursprünglich einen eigenen kurdischen Nationalstaat an, der die Gebiete Südostanatoliens (Türkei), den Nord-Irak, Teile des westlichen Iran und Gebiete im Norden Syriens umfassen sollte.

Obwohl seitens der PKK immer wieder betont wird, man habe die früheren separatistischen Ziele aufgegeben, be-müht sie sich weiterhin um einen länderübergreifenden Verbund aller Kurden im Nahen Osten. 

Finanzierung

Jährliche Spendensammlung bei den Anhängern der PKK, Erlöse aus Zeitschriften- und Devotionalienverkäufen sowie Eintrittsgelder bei Großveranstaltungen.

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit

In Westeuropa ist seit Ende März 1996 ein Kurswechsel zu weitgehend gewaltfreiem Verhalten erkennbar. Die PKK stellt jedoch wegen ihrer fortwährenden Bereitschaft, zu aktionsorientiertem und gewaltbereitem Verhalten zurückzukehren, nach wie vor eine Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar.

Ihre Ziele verfolgt die PKK in den Kampfgebieten, aktuell insbesondere in Syrien sowie auch in der Türkei, nach wie vor mit Waffengewalt. Damit gefährdet die Organisation die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland, so dass auch aus diesem Grunde eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erforderlich ist.