Am Sonntag ist Bundestagswahl
Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr!
Die Landeswahlleiterin teilt mit:
Die Landeswahlleiterin ruft die 12,6 Millionen Wahlberechtigten in NRW dazu auf, am 23. Februar wählen zu gehen. „Es ist Ihr gutes Recht, darüber mitzuentscheiden, wer in den neuen Bundestag einzieht,“ erklärte Wißmann. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wie Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert wird.“
An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer Briefwahl beantragt, jedoch die rechtzeitige Absendung des roten Wahlbriefes verpasst hat. Es ist möglich, mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen einen Wahlraum des Wahlkreises aufzusuchen.
Was ist zum Wählen notwendig?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Identitätsfeststellungen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahlraum wählen.
Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann sich seit der letzten Wahl geändert haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang zum Wahlraum ein nochmaliger Blick in die Wahlbenachrichtigung. Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahlraum-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis zur Identitätsfeststellung in einen Wahlraum seines Wahlkreises mitnehmen.
Wahlzeit
Die Wahlräume sind am kommenden Sonntag (23.02.25) von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich. Dies gilt auch für die Räume, in denen die Briefwahlvorstände zusammenkommen und das Ergebnis der Briefwahl ermitteln.
Stimmzettel
Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:
- Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für die Bewerberinnen und Bewerber im Wahlkreis maßgeblich.
- Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 18 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten (höchstens) fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind dort vermerkt.
Ganz wichtig ist, dass auf dem Stimmzettel außer den beiden Stimmen nichts Anderes vermerkt wird. Unterschriften, Anmerkungen oder Zeichnungen machen den Stimmzettel ungültig!
Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt. Ein Muster-Stimmzettel ist ebenfalls auf der Internetseite der Landeswahlleiterin einsehbar.
Barrierefreiheit
Ist ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreichbar, erteilen die Wahlämter der Kommunen auf Antrag noch bis Freitag (21.02.), 15.00 Uhr, Wahlscheine, damit Betroffene in einem Wahlraum mit barrierefreiem Zugang im Wahlkreis wählen können.
Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und akustischer Unterstützung abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.
Wahlstatistik
In zuvor bestimmten Wahlräumen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. „Selbstverständlich ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis ausnahmslos gewahrt wird“, betont die Landeswahlleiterin.
In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.
Wählerbefragung
In vielen Wahlbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw. Fortan können Sie sich auch auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook (jeweils Ministerium des Innern des Landes NRW / @innen.nrw) sowie über den Messenger WhatsApp (Ministerium des Innern des Landes NRW) über Themen und Termine informieren.
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