Die Landeswahlleiterin teilt mit:
Landeswahlleiterin Monika Wißmann fordert die Parteien jetzt zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. „Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind die Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen spätestens am Montag, 20. Januar 2025 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin einzureichen“, heißt es in ihrer heute veröffentlichten Wahlbekanntmachung.
„Jetzt sind die Fristen für die vorgezogene BT-Wahl amtlich“, erklärte Wißmann. Der Bundespräsident löste am vergangenen Freitag den Bundestag auf und setzte den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wie erwartet auf den 23. Februar fest. Zugleich hat das Bundesinnenministerium die gesetzliche Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Sie müssen demnach bis zum 20. Januar eingegangen sein.
„Parteien, die in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen vor Ablauf der Frist ihre Landeslisten in Papier mit allen erforderlichen Unterschriften und Unterlagen im Original vorlegen. Eine elektronische Zusendung genügt nicht“, erinnert die Landeswahlleiterin. Parteien, die Unterstützungsunterschriften benötigen, müssen diese mit den erforderlichen Originalunterschriften und Bestätigungen der Wahlberechtigung durch die jeweilige Gemeinde mit einreichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätete Unterlagen können für die Prüfung, ob ein Wahlvorschlag zugelassen werden kann, nicht berücksichtigt werden.
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