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Bundestagswahl 2025: Wahlbriefe jetzt zur Post oder zum Wahlamt bringen!

14.02.2025

Die Landeswahlleiterin teilt mit:

Landeswahlleiterin Monika Wißmann appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg zu bringen. „Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die bei der Gemeinde nicht bis zum 23. Februar 2025 um 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Wißmann.

Um jedes Risiko zu vermeiden, empfiehlt die Landeswahlleiterin, den Wahlbrief nach Möglichkeit direkt zum Briefkasten des zuständigen Wahlamtes zu bringen oder direkt beim Wahlamt oder einem für die Briefwahl vor Ort geöffneten Briefwahlzentrum abzugeben. Informationen dazu, wo dies möglich ist, veröffentlichen die Gemeinden in der Regel auf ihren Internetseiten und in der Presse.

In den Wahlräumen, die am Wahlsonntag für die Urnenwahl öffnen, können die Wahlbriefe nicht abgegeben werden.

Wer den hellroten Wahlbrief mit der Deutschen Post zurückschicken möchte, sollte ihn spätestens am Mittwoch, den 19.02.2025, absenden. Der Transport ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, empfiehlt die Landeswahlleiterin, die Hinweise auf dem Merkblatt zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den weißen Stimmzettelumschlag. Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt.

Kurzentschlossene können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Im Wahlamt werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern dann unmittelbar ausgehändigt. Sie können sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Ausnahmsweise ist es möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag um 15.00 Uhr zu beantragen. Dies setzt voraus, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder dass eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw. Fortan erhalten Sie Informationen der Landeswahlleiterin auch auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook (jeweils Ministerium des Innern des Landes NRW / @innen.nrw) sowie über den Messenger WhatsApp (Ministerium des Innern des Landes NRW).