SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Informationen für Wählerinnen und Wähler

Am 14. September 2025 wird in Nordrhein-Westfalen gewählt: Die Räte in den Städten und Gemeinden und die Kreistage in den Kreisen,  die (Ober-)Bürgermeister/innen und die Landräte/innen sowie die Verbandsversammlungen des Regionalverbands Ruhr (Ruhr) und die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. Die Wahl vor Ort findet in allen 427 Kommunen in Nordrhein-Westfalen statt. Dazu zählen 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Kreise. Von den knapp 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in NRW sind alle Deutschen i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das sind ca. 13,7 Millionen Menschen, darunter ca. 800.000 EU-Ausländer.

Was wird gewählt

In den Kommunen werden unterschiedliche Vertretungen und Personen gewählt. Zur Wahl stehen

  • der Rat in den kreisangehörigen Gemeinden und in den kreisfreien Städten,
  • der Kreistag in den Kreisen,
  • der (Ober-)Bürgermeister oder die (Ober-)Bürgermeisterin in den kreisangehörigen Gemeinden und in den kreisfreien Städten,
  • der Landrat oder die Landrätin in den Kreisen,
  • die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten,
  • die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) in dessen Mitgliedskommunen.

Zudem können Gremien wie bspw. die Integrationsgremien zur Wahl stehen. Die Wahl von solchen Gremien folgt jedoch nicht den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.

In machen Kommunen ist es zudem möglich, dass ein Posten nicht zur Wahl steht. Dazu kann es kommen, wenn eine Person schon vor Ende ihrer gewählten Amtszeit ausscheidet und sich Wahltermine deshalb verschieben.

Wahlberechtigung

Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung stehen in § 7 und § 8 des Kommunalwahlgesetzes. Für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 ist wahlberechtigt,

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • wer das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
  • und wer mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik das Wahlrecht nicht besitzt.

Schutz vor Desinformation

Die Gewährleistung und sichere Durchführung von Wahlen ist für einen demokratischen Staat unverzichtbar. Die Neutralität der Wahlorgane und der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahlen sind Grundbedingung für das Vertrauen in die Wahlorganisation und das Wahlergebnis. Wahlen als Herzstück einer Demokratie müssen geschützt werden.  Hybride Bedrohungen in Form von Desinformationen nehmen zu.

Als Desinformation werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Desinformationen sind beispielsweise Fake News, Verschwörungstheorien oder politisch motivierte Propaganda. Sie können einem überall begegnen, auf Social Media, im Gespräch mit Freunden, auf Websites usw.. Wichtigstes Instrument gegen Desinformation sind sachliche und verlässliche Informationen.

Auch Sie können etwas gegen Desinformation tun:

  • Leiten Sie Inhalte nicht ungeprüft weiter.
  • Informieren Sie sich aus zuverlässigen Quellen und gleichen Sie diese mit weiteren Quellen ab.
  • Lassen Sie sich nicht von anderen manipulieren.

Ergänzendes Informationsmaterial zu Falschinformationen zur Bundestagswahl, die auch bei den kommenden Kommunalwahlen bedeutsam bleiben, finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter Bundestagswahl 2025 - Fakten gegen Desinformation und im Bedarfsfall im Internetangebot der Landeswahlleiterin.

Weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern zu hybriden Bedrohungen und Desinformation finden Sie hier.

Wahlen in Leichter Sprache

Die Broschüre der Landeszentrale für Politische Bildung NRW gibt einen guten Überblick über die anstehenden Kommunalwahlen. Wer sich schnell und unkompliziert über die Wahlen informieren möchte, erhält hier einen leichten Zugang zum Thema. Die Broschüre ist hier erhältlich: https://www.politische-bildung.nrw/publikationen/titelverzeichnis/print/einfach-waehlen-gehen-ihre-stimme-zaehlt