Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber
Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber müssen ihre Wahlvorschläge bis zum 7. Juli, 18 Uhr, bei den jeweiligen Wahlleitungen einreichen. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von sog. Einzelbewerbern eingereicht werden.
Die Wahlleitungen vor Ort veröffentlichen vor der Wahl die Voraussetzungen eines Wahlvorschlags und informieren über das Verfahren.
Weitere Informationen können Sie den Bekanntmachungen der jeweiligen Kommunen entnehmen.
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